Trends

Was ändert sich 2023?

Neues Jahr – neue Regelungen: was ändert sich 2023 für Unternehmen und deren Belegschaft? BOS klärt auf.

Relevante Änderungen für Unternehmen

Arbeitszeiterfassung

Die reine Existenz eines Zeiterfassungssystems am Arbeitsplatz reicht nicht mehr aus. Die Arbeitszeiterfassung ist fortan Pflicht für deutsche Unternehmen. Noch im ersten Quartal diesen Jahres soll ein Gesetzesvorschlag entworfen werden, welcher Klarheit über die genauen Anforderungen an die Zeiterfassung bringen wird. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt aber bereits jetzt schon. Die Form der Erfassung – digital oder auf Papier, bleibt den Unternehmen vorerst aber selbst überlassen. 

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden in Deutschland dazu, Sorge zu tragen, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette beachtet werden. Eine Sorgfaltspflicht muss ab sofort dokumentiert und nachgewiesen werden. Hierzu zählen Präventionsmaßnahmen ebenso wie eine Grundsatzerklärung. Ab dem nächsten Jahr gilt dieses Gesetz auch für Unternehmen mit 1000 Mitarbeiter:innen aufwärts. 

Neuregelung der Datenübermittlung in die USA

Die EU hat ein neues Abkommen mit der USA geschlossen, um die Übermittlung personenbezogener Daten datenschutzkonform und transparent zu ermöglichen. Eine Nutzung von Tracking- und Analyse-Marketing-Tools aus den USA ist dann wieder problemlos möglich. Ab wann die Neuerung gilt, ist noch nicht klar. Spätestens zur Mitte des Jahres sollte jedoch mit der Umsetzung zu rechnen sein.

Urherberrecht für Websitebetreiber:innen

Nutzen Sie auf Ihrer Website entgeltlich Bilder, Texte oder Grafiken anderer Urheber:innen, müssen Sie nun einmal im Jahr proaktiv auf diese zukommen. Hierfür werden Sie Informationen über den Art und Umfang der Nutzung sowie Erträge durch die urheberrechtlich geschützten Inhalte offenlegen.

Energie- und Strompreisdeckel 

Die Energie- und Strompreisbremse gilt nicht nur für Bürger:innen, sondern auch für Unternehmen. Bei weniger als 1500 Megawattstunden Gasverbrauch Ihres Unternehmens, ist der Preis bei zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei Energie durch Fernwärme beträgt der Preisdeckel 9,5 Cent die Kilowattstunde. Die Berechnungen beziehen sich dabei auf 80 Prozent des Verbrauches des Vorjahres. Im Hinblick auf den Strom gilt ein Preisdeckel von 13 Cent pro Kilowattstunde (für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs) für große Unternehmen, welche mehr als 30 000 Kilowattstunden verbrauchen. Kleinere Unternehmen erhalten bei 40 Cent pro Kilowattstunde eine Deckelung. 

Verschiebung der CO2-Preiserhöhung

Ursprünglich sollte der CO2-Preis zum ersten Januar erhöht werden. Dies wird nun aber um ein Jahr nach hinten verschoben. 

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung 

Seit dem ersten Januar ist die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Digital erfassbare Entgeltabrechnungen können direkt elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt werden. Gegebenenfalls müssen Sie hierfür das Abrechnungsprogramm Ihres Unternehmens anpassen. 

Elektronische Bescheinigung an die Arbeitsagentur (BEA)

Arbeitgeber:innen können ab sofort (EU-) Arbeitsbescheinigungen sowie Nebeneinkommensbescheinigungen nur noch auf digitalem Weg und nicht mehr in Papierform an die Agentur für Arbeit übermitteln. 

Pflegezeit

Eine Verweigerung der Reduzierung der Arbeitszeit von Eltern oder pflegenden Angehörigen muss nun von Führungskräften begründet werden. 

Änderungen, die für Arbeitnehmer:innen relevant sind

Arbeitszimmer/Homeoffice-Pauschale

Das Homeoffice gehört mittlerweile fest zum Arbeitsalltag. Dessen steuerliche Absetzbarkeit soll nun erleichtert werden. Für tageweises Arbeiten im Homeoffice ohne festes Arbeitszimmer kann ebenso wie im Falle, dass das Heimbüro den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, eine Pauschale von 1260 Euro im Jahr angesetzt werden. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine schriftliche Krankschreibung ist seit dem ersten Januar diesen Jahres nicht mehr nötig. Diese wird nun direkt vom Arzt/der Ärztin digital an die Krankenkasse und von dieser an das Unternehmen weitergeleitet. 
Achtung: Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen. Privat versicherte Personen legen weiterhin die herkömmliche Krankmeldung vor.

Deutschlandticket

Als 49,- Euro Ticket wird ein deutschlandweit gültiges Monatsticket eingeführt. Der genaue Starttermin ist derzeit noch nicht bekannt. 

Führerschein

Der pinkfarbene oder graue Führerschein verliert zum 19. Januar 2023 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt gilt nur noch das sichere EC-Karten-Format.

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