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Ende der Homeoffice-Regelung?

Die Corona-Maßnahmen laufen aus. Mit dem Ende der Arbeitsschutzverordnung schwinden für viele Unternehmen auch die Gründe, die Mitarbeitenden in das Homeoffice zu entlassen.

Seit Anfang Februar entfallen einige Corona-Regeln. So endet auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Abstandsregeln und Co. obliegen nun alleinig den Arbeitgeber:innen. Auch die Möglichkeit zum Homeoffice ist davon betroffen. 

Was galt bislang?

Die bisher geltende Verordnung zum Arbeitsschutz wurde Oktober letzten Jahres aktualisiert und verpflichtete Arbeitgeber:innen dazu, Hygienekonzepte, wie etwa die Regelungen von Abständen, Masketragen, die Personenanzahl in einem Raum, etc. aufzustellen. 

Was gilt jetzt?

Diese Verordnung entfällt seit Anfang Februar. Theoretisch können Unternehmen das Tragen einer Maske nun sogar untersagen. Der Arbeitsalltag wird sich vermutlich allmählich wieder der “Vor-Corona-Zeit” annähern. Eine Personenobergrenze in Meetings kann absofort entfallen und auch die Maßnahmen im Hinblick auf das Homeoffice können sich ändern. 

Auswirkungen auf das Homeoffice

Von 100 Prozent Homeoffice während des Lockdowns zu verschiedenen liberalen Regelungen, können mit Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung jetzt auch hybride Modelle enden. Ein Recht auf Homeoffice sah die Verordnung ohnehin nicht mehr vor, allerdings ermöglichten viele Arbeitgeber:innen im Rahmen des Hygienekonzeptes die Heimarbeit. Mit deren Ende können Unternehmen Ihre Belegschaft ab sofort wieder jeden Tag in das Büro bitten. Viele Arbeitnehmer:innen möchten jedoch nicht mehr auf das Homeoffice verzichten und wünschen, zumindest an wenigen Tage der Woche, von zu Hause aus arbeiten zu dürfen. 

Hier sind individuelle Regelungen nun unerlässlich.

Für den Teamzusammenhalt hat das Arbeiten vor Ort aber durchaus Vorteile. Auch der Umgang mit Kolleg:innen tut den Mitarbeitenden gut und fördert das Ausleben der Unternehmenskultur. 

Tipps für das Finden von Routinen am “neuen alten” Arbeitsplatz gibt es hier.

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