Forschung

Altersdiskrimnierung am Arbeitsplatz

Wer werden immer älter. Doch unter anderem im Arbeitsalltag erfahren einige Menschen aufgrund ihres Alters Diskriminierung. Alles zum Thema Altersdiskriminierung hier.

Was ist Altersdiskriminierung?

Wird eine Person aufgrund ihres Alters in ökonomischer oder gesellschaftlicher Hinsicht benachteiligt, spricht man von Altersdiskriminierung. Dies kann durch gesetzliche Regelungen, aber auch diskriminierende Handlungen hervorgerufen werden. Viele Beschränkungen hinsichtlich des Alters dienen dem Schutz der jeweiligen Personengruppe. Das kann unter anderem das Verbot der Tabakausgabe an Jugendliche sein oder Regelungen zur Verhinderung von Kinderarbeit. Andere Regelungen wiederrum stellen manche Altersgruppen schlechter. Als Beispiel dienen höhere Versicherungsbeiträge mit zunehmenden Alter. Auch im Bereich der Finanzierung wird es ab einem bestimmten Alter schwieriger. Das Erhalten eines Darlehens oder Kredits zeigt sich für ältere Menschen mitunter deutlich herausfordernder. 

Wie zeigt sich Altersdiskriminierung in der Arbeitswelt?

Einige Arbeitnehmende sind im Job-Alltag Vorurteilen ausgesetzt. Dies kann sich etwa in der Unterstellung zeigen, bestimmte Fähigkeiten aufgrund ihres Alters nicht (mehr oder noch nicht) zu besitzen. Auch die Bereitschaft, eine Aufgabe korrekt auszuführen kann aufgrund wenig Berufserfahrung oder vorangeschrittenen Alters in Frage gestellt werden. Beleidigungen oder stereotype Sprüche durch Kolleg:innen oder Vorgesetzte sind nicht nur verletzend, sondern auch diskriminierend. Junge Arbeitnehmende erhalten gegenüber älteren Arbeitnehemden trotz vergleichbarer Qualifikationen in manchen Fällen ein geringeres Gehalt oder müssen mehr Stunden leisten. Ganz offensichtlich wird Altersdiskriminierung im Berufsleben, wenn Kündigen ohne weitere triftige Künde ausgesprochen oder in Stellenanzeigen bewusst Altersbeschränkungen gesetzt werden, beispielsweise durch die Formulierungen “frisch aus dem Studium”, “Verstärkung für unser junges dynamisches Team”, etc. So werden bei gleicher Qualifikation oft jüngere Bewerber:innen gegenüber älteren bevorzugt, da diese dem Unternehmen vermeintlich länger erhalten bleiben werden. Hinzukommt ein erschwerter Wiedereinstieg in das Berufsleben ab einem gewissen Alter. Auch bei der Aufgabenverteilung oder dem Belegen von Fortbildungen und Workshops werden junge Mitarbeitende unter anderem bevorzugt.

Altersdiskriminierung ist übrigens seit 2006 per Gesetz verboten. In diesem Jahr trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder auch Antidiskriminierungsgesetz in Kraft. Dieses verbietet jegliche Form von Diskriminierung aufgrund unter anderem des Geschlechts, der Herkunft des Alters oder einer Behinderung.

Welche Altersgruppen sind besonders betroffen?

Grundsätzlich kennt Altersdiskriminierung keine Grenze. So können Menschen jeden Alters von ihr betroffen sein. Die Realität zeigt aber, dass insbesondere junge und ältere Menschen der Gefahr einer Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund ihres Alters ausgesetzt sind. Insbesondere junge Frauen haben es hier oftmals schwer. Sie werden in Bewerbungsprozessen manchmal weniger berücksichtigt, da sie das Unternehmen potenziell aufgrund einer angestrebten Familienplanung verlassen könnten. 

Wie wird gesetzlich mit Altersdiskriminierung umgegangen?

Juristisch lässt sich zwischen unmittelbarer und mittelbarer Altersdiskriminierung unterscheiden. Bei der unmittelbaren Benachteiligung ist eine direkt erkennbare Schlechterstellung aufgrund des Alters zu verzeichnen. Bei der mittelbaren Diskriminierung ist diese nicht auf den ersten Blick erkennbar. Hierfür müsste etwa ein direkter Vergleich zwischen den Altersgruppen gezogen werden. Weiterhin sind Entscheidungen aufgrund des Alters nicht immer als Diskriminierung anzusehen. Mithilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kann überprüft werden, ob eine ungleiche Behandlung von Personen verschiedener Altersgruppen gerechtfertigt ist. So steht etwa in § 8 Abs. 1 AGG geschrieben, dass “[...] eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes zulässig [ist], wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig ist und die Anforderung angemessen.” § 10 AGG ergänzt: “[...] eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters [ist] auch zulässig, wenn sie objektiv angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein.” 

Was können Betroffene tun?

Bei konkreten Beweisen oder wenn Betroffene das Gefühl haben in einer Situation aufgrund ihres Alters diskriminiert worden zu sein, ist der Personal- oder Betriebsrat ein guter Ansprechpartner. Für kleine Unternehmen sollte die Personalabteilung die erste Anlaufstelle darstellen. Weiterhin bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kostenlose Auskunft und Beratung an. Liegt ein Fall von Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz vor, haben Arbeitnehmende unter anderem Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Schmerzensgeld. Dass es in einem Unternehmen überhaupt zur Altersdiskriminierung kommen kann, findet seine Ursache womöglich in fehlerhaften Management oder einer Unternehmenskultur, welche dieser Thematik nicht genügend Platz einräumt. Ein schlechtes Klima innerhalb des Teams oder unter einzelnen Kolleg:innen können ebenfalls Problematiken hervorrufen. 

Insbesondere während Zeiten von Fachkräftemangel sind qualifizierte Mitarbeitende jeden Alters wichtiger denn je. Durch das Einbringen unterschiedlichen Wissens und Erfahrungen sowie dem Zusammentreffen verschiedener Charaktere, kann das Unternehmen zudem von der Generationvielfalt profitieren. 

 

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