Kreatives

Sabbatical - Regelungen für Arbeitnehmende, Vor- und Nachteile für Arbeitgebende

Kraft tanken, Inspiration finden, mit frischem Wind in das Unternehmen zurückkommen. Eine berufliche Auszeit hat einige Vorteile. Doch es gilt auch, Wichtiges zu beachten.

Was ist ein Sabbatical?

Das Sabbatical oder zu Deutsch Sabbatjahr beschreibt unbezahlten Sonderurlaub in verschiedenen Ausgestaltungen. Es muss sich dabei nicht immer um ein ganzes Jahr handeln, verschiedene Ausführungsmodelle haben wir im Folgenden dargestellt. So wird die Dauer und genaue Ausgestaltung des Sabbaticals individuell zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden vereinbart. Die Auszeit kann nicht nur für Urlaub, sondern etwa auch für berufliche Weiterbildungen genutzt werden. Handelt es sich um eine rein private Angelegenheit, so ist der Aufenthaltsort in der Regel egal. Manche Mitarbeitende nutzen Sabbaticals gezielt für das Reisen und die Erweiterung des eigenen Horizonts durch neue Eindrücke. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Sonderurlaub besteht nicht. Für Beamte und Arbeitende im Öffentlichen Dienst gibt es eine Sonderregelung. Diese können ihren Sonderurlaub in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R. zwei bis sechs Jahre) vor in Anspruchnahme geltend machen. Da für Arbeitnehemende keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich eines Sabbaticals existieren, könnten diese das Sabbatjahr theoretisch auch mehr als einmal in Anspruch nehmen. Eine Wiederholung hängt daher hier von der Akzeptanz der Arbeitgebenden ab. 

Wie wird das Sabbatical realisiert?

Der erste Schritt in Richtung Sabbatical ist die Akzeptanz seitens der Chefetage. Nach der Zustimmung der Arbeitgebenden gilt es, sich mit den verschiedenen Finanzierungs- und Realisierungsmodellen auseinander zu setzen. Das Modell hängt ganz individuell von dem entsprechenden Unternehmen ab. Gibt es beispielsweise Phasen mit besonders hohem Arbeitsvolumen oder ist der Umfang gleichbleibend? Wie viele Mitarbeitende mit bereits genehmigten Urlaubs- oder Freisetzungsansprüchen sind beschäftigt? Es gibt verschiedene Varianten die berufliche Auszeit umzusetzen. 

Langzeitarbeitskonto

In der Variante des Langzeitarbeitskontos sammeln Arbeitnehmende nicht genutzte Urlaubstage und Überstunden an, welche zu dem gewünschten Zeitpunkt für einen neuen Urlaubsanspruch geltend gemacht werden können. In der Regel wird der Lohn für die gemachten Überstunden ausgezahlt. Die Renten- und Krankenversicherung seitens des Unternehmens greifen in diesem Modell auch während der beruflichen Auszeit.

Unbezahlter Sonderurlaub

Für dieses Modell verzichten die Mitarbeitenden auf ihren Lohn und gehen für die Dauer ihres Sabbaticals in unbezahlten Sonderurlaub. Es gilt zu beachten, dass auch die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge in dieser Variante entfällt. Um diese müssen sich die Arbeitnehmenden für den Zeitraum der Auszeit selbst kümmern. 

Lohnverzicht durch Teilzeitmodell

Eine weitere Variante, um die berufliche Auszeit zu ermöglichen ist der Lohnverzicht in Form eines Teilzeitmodells. Die Mitarbeitenden leisten hier die regulär vereinbarte Vollzeitarbeit, lassen sich jedoch nur für 20 oder 30 Wochenstunden (oder dem entsprechend geltenden Teilzeitmodell des Unternehmens) entlohnen. Das übrige Gehalt wird einbehalten und für ein künftiges Sabbatical angespart. Auch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung durch die Arbeitgebenden stünden den Arbeitnehmenden aufgrund der Lohnfortzahlung während des Sabbaticals weiterhin zu. Die genaue Ausgestaltung dieses Modells gilt es jedoch, wie auch bei den anderen Varianten, genaustens vertraglich festzulegen. 

Kündigung

Eine weitere Möglichkeit für die Arbeitnehmenden ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese wird in der Regel dann genutzt, wenn das Sabbatical nicht nur für eine Auszeit des aktuellen Jobs, sondern vor allem auch für eine berufliche Neuorientierung genutzt wird und die oder der Arbeitnehmende mit großer Wahrscheinlichhkeit nicht die Absicht hat, an ihren oder seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzukehren. Auch eine Kündigung während der Freistellung ist denkbar, zuvor sollten daher vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, wie mit einem möglichen Kündigungsfall umzugehen ist.

Mit Ausnahme des Kündigungsmodells kehren die Arbeitnehmenden nach ihrer Auszeit wie gewohnt zurück an ihren Arbeitsplatz. Sofern keine anderen Regelungen für die Zeit nach dem Sabbatical ausgehandelt wurden, tritt der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder in Kraft. Bei Unsicherheiten bezüglich der Vereinbarung eines Sabbatical-Modells sollten Unternehmen womöglich eine externe Beratung hinzuziehen.

Was sind wichtige vertragliche Aspekte eines Sabbaticals?

Eine Absicherung für Unternehmen als auch für die Arbeitnehmenden ist im Hinblick auf eine längere berufliche Auszeit unerlässlich. Die nachfolgenden Punkte können wichtige Vertragsbestandteile darstellen, sollten aber immer mit einer rechtlichen Beratung abgesprochen werden. 

  • Laufzeit des Sabbaticals 
  • Urlaubs- und Gehaltsmodell
  • Versicherungen und gesetzliche Zahlungen
  • Mögliche Bonusansprüche und freiwillige Leistungen
  • Vertretung der Leistungen eines Mitarbeitenden durch eine andere Person
  • Rückkehr an den Arbeitsplatz und der Anspruch an die ursprüngliche Position
  • Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit 
  • Verschiebung oder Abbruch des Sabbaticals wegen betrieblicher Gründe

Dürfen Mitarbeiter:innen während eines Sabbaticals woanders arbeiten?

Mitarbeitende haben während ihrer beruflichen Auszeit, mit Ausnahme der vorzeitigen Kündigung, nach wie vor einen gültigen Arbeitsvertrag, welche die Aufnahme von Arbeit bei einem anderen Unternehmen in der Regel untersagt. Ausnahme bilden in den meisten Fällen gemeinnützige Arbeit. Auch der Aufbau einer (Teil-)Selbstständigkeit sollte mit den Arbeitgebenden offen kommuniziert werden. 

Was sind die Vorteile eines Sabbaticals?

Grundsätzlich dient die berufliche Auszeit der physischen und psychischen Erholung der Arbeitnehmenden. Stress wird abgebaut, Burn-outs können durch ein Sabbatical zum rechten Zeitpunkt vorgebeugt werden und der Sonderurlaub lässt Mitarbeitende neue Energie tanken. Diese lässt sich in der Regel am Arbeitsplatz in neue Ideen, Kreativität und Motivation umsetzen. Dazu zählt auch, dass das Sabbatical Zeit und Raum für die persönliche, aber auch professionelle Weiterentwicklung bietet. Weiterbildungen kommen auch den Arbeitgebenden zu Gute. Mitarbeitende wollen ihre neuen Fähigkeiten im Job einsetzen und zeigen sich engagiert und produktiv. Gleichzeitig bedeutet ein Sabbatical in vielen Fällen ein klassisches Geben und Nehmen. Arbeitgebende gewähren ihren Mitarbeitenden eine Auszeit, schenken Vertrauen und gehen auf die Wünsche der Belegschaft ein, können im Gegenzug aber auch ein höheres Engagement und verbessertes Arbeitsklima bei der Rückkehr in den Job erwarten. Das Sabbatical kann allerdings auch ganz pragmatische Vorteile haben. Bei einem Auftragsabschwung etwa, vermeidet ein unbezahlter Sonderurlaub eine Kündigung. Auch das Image des Unternehmens als Arbeitgeber wird durch das Anbieten von Sabbaticals und die womöglich damit einhergehende Mund-zu-Mund-Propaganda als positiv empfunden. Insbesondere junge Arbeitnehmende legen viel Wert auf einen gesunden Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit und nehmen Unternehmen daher gerne als potenzielle Arbeitgeber wahr. Auf die Mitarbeiterbindung bietet sich diese Möglichkeit ebenfalls sehr positiv aus. Mitarbeitende empfinden oft  Loyalität gegenüber ihrem Unternehmen, wenn die Führungsetage ihnen eine längere Auszeit gewährt. Glückliche Mitarbeitende sind gute Mitarbeitende. 

Welche Herausforderungen gehen mit einem Sabbatical einher?

Die Vorteile einer beruflichen Auszeit sind unangefochten, dennoch geht ein Sabbatical auch mit einigen Herausforderungen einher. Die bereits oben angeschnittenen rechtlichen und vertraglichen Anforderungen im Kontext der unterschiedlichen Sabbatical-Modelle gilt es unbedingt zu kennen und einzuhalten. Eine transparenten Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebenden ist vor dem Hintergrund einer längeren Freitstellung unverzichtbar. Für das Unternehmen bildet ein Sabbatical eine finanzielle Herausforderung. Entfälllt ein:e Mitarbeiter:in beispielsweise für ein ganzes Jahr, so muss dessen Stelle vertreten werden. Sozialversicherungen werden oft weiterhin bezahlt. Nehmen mehrere Mitarbeitende gleichzeitig ein Sabbatical in Anspruch, kann dies mitunter teuer werden. Hier gilt es vorab genau zu planen. Der zeitweise Verlust der Arbeitskräfte geht oft mit einem vorübergehenden Verlust von Wissen einher. Erfahrende Mitarbeitende und langjährige Führungskräfte lassen sich nur schwer vertreten. Ein weiterer Aspekt mit dem sowohl die Mitarbeitenden, welche das Sabbatical in Anspruch nehmen, als auch die Führungskräfte umgehen müssen, ist der potenzielle Neid von Kolleginnen und Kollegen, der mitunter zu einem schlechteren Arbeitsklima im Team führen kann. Werden Stellen nicht durch eine Vertretungsperson ersetzt, kommt zudem Mehrarbeit auf die übrige Belegschaft hinzu, welche ebenfalls zu einem Motivationsverlust führen kann. Mitunter kann auch die Wiedereingliederung einen Aufwand bedeuten. Innerhalb einiger Monate bis Jahre kann sich im Unternehmen und Arbeitsalltag einiges verändern. Mitarbeitende, die länger freigestellt waren, müssen sich nun erstmal wieder neu einarbeiten. 

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich ein Sabbatical sowohl aus Unternehmens- als auch aus Mitarbeiter:innensicht nicht “mal eben so” umsetzen lässt. Eine längere Auszeit muss genauestens geplant und vertraglich festgehalten werden. Hinzukommt, dass Unternehmen immer im Einzelfall entscheiden müssen, ob ein Sabbatical im Moment Sinn macht und welchen Mitarbeitenden ein Sabbatjahr gewährt wird. Kolleg:innen, welche neu in der Belegschaft sind, werden nicht nach einem Jahr Mitarbeit bereits das Recht auf eine einjährige Auszeit bekommen können. Generell müssen Kosten und Nutzen von Unternehmen immer individuell abgewägt werden. 

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