| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BOS Büro- und Objekteinrichtungen GmbH 51674 Wiehl
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I. Allgemeines
- Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten und für alle mit diesen getätigte, beiderseitige Handelsgeschäfte. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, nachdem sie dem Besteller einmal zugegangen sind, für alle folgenden Geschäfte. Unsere Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung durch den Besteller anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Eine uns erteilte Bestellung, gleichgültig, ob sie schriftlich oder mündlich an uns oder unsere Vertreter erteilt worden ist, wird für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, wir hätten die Bestellung durch Auslieferung der bestellten Ware bereits angenommen. Abänderungen - auch für bereits laufende Aufträge - und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriflichen Bestätigung durch uns.
II. Angebote und Auftragsannahme
- Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
- Sämtliche Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farbangaben, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen usw. in Angebotsunterlagen, Musterbüchern, Preislisten, Prospekten usw. sind so genau wie möglich gemacht, gelten aber dennoch nicht als zugesichert. Etwaige Abweichungen berechtigen den Kunden weder zur Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, noch zum Rücktritt vom Vertrag.
- Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Klischees, Rechnungs- sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugängig gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.
- Der Kunde übernimmt für die von ihm durchgegebenen Abmessungen, Maße und Zeichnungen das alleinige Risiko.
III. Preise und Zahlung
- Die Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk oder ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Versicherung.
- Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei der von uns benannten Zahlstelle zu leisten und zwar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird.
- Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
- Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden und wenn wir eine bei Vertragsabschluß bereits gegebene schlechte Vermögenslage des Kunden nicht erkennen konnten, also insbesondere bei Zahlungseinstellung und vertragswidrigem Verhalten uns gegenüber, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zukündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
IV. Lieferzeit und Lieferung
- Zusagen von Lieferterminen und Lieferfristen sind als annähernd zu verstehen. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
- In Fällen höherer Gewalt bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer, die Erfüllung behindernder oder wesentlich erschwerender Ereignisse, sowie dann, wenn unser Vorlieferant aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z. B. Konkurs, Brandschaden, Streik usw.) nicht in der Lage ist, uns zu beliefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nicht zu. Bei nur teilweiser Befreiung des Verkäufers von der Lieferverpflichtung bleibt der Kaufvertrag wegen der übrigen Gegenstände bestehen.
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
V. Beanstandungen, Mängelrüge, Schäden
- Der Besteller muss die übersandte Ware sofort bei Anlieferung untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich rügen. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an einen von ihm benannten Abnehmer direkt geliefert, so hat der Besteller für eine entsprechende Erfüllung vorstehender Untersuchungs- und Rügepflicht durch den Abnehmer Sorge zu tragen. Liegt die Mängelrüge nicht innerhalb einer Woche nach der Lieferung vor, so gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand übernommen, es sei denn, dass der Mangel bei der Prüfung nicht erkennbar war.
- Transportschäden oder Schäden der Verpackung sind, soweit sie offensichtlich sind, sofort dem Frachtführer und uns schriftlich anzuzeigen. Transportschäden berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Annahme. Wir verpflichten uns allerdings bereits jetzt, ihm unsere Ansprüche gegen den Frachtführer und sämtliche mit der Beförderung betrauten Unternehmen abzutreten.
VI. Gewährleistung und sonstige Haftung
- Wir leisten Gewähr in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Kommen wir nach schriftlicher Aufforderung des Kunden den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, oder führen soweit zumutbar mehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht zum vertraglich vorausgesetzten Ergebnis, ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
- Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden jeglicher Schadensersatzansprüche wie z. B. aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
- Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
- Der Kunde darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei länger andauerndem Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie der Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab.
- Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir nur in den in § 6 Ziffer 5 genannten Fällen. Ist der Widerruf durch uns erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
VIII. Rücktrittsrecht des Verkäufers
- Unterläuft dem Verkäufer ein Kalkulationsirrtum, so ist er zur Richtigstellung und Neuberechnung des Kaufpreises verpflichtet. Macht er hiervon Gebrauch, so haben der Käufer und Verkäufer das Recht, innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Neuberechnung vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Haager-Kaufrechtsabkommens.
- Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gummersbach Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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